Lins: Endlich kommt Kommission den Landwirten entgegen

15.03.2024

Stilllegungspflicht bis zum Ende der Laufzeit der GAP vom Tisch / Bundeslandwirtschaftsminister muss Verfahren jetzt positiv begleiten

Die Europäische Kommission hat heute eine Großzahl an Anpassungen der Konditionalitätsanforderungen für die Mitgliedstaaten in der GAP veröffentlicht. Dazu erklärt Norbert Lins (CDU), Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments:

"Endlich reagiert die Kommission angemessen auf die monatelangen Forderungen der Landwirte und der EVP. Die Kommissionspräsidentin beweist Führungsstärke und setzt hier ein deutliches Zeichen für die europäische Landwirtschaft. Die wichtigsten GLÖZ-Standards könnten nun bis Ende der Legislatur angepasst werden, wenn die Mitgliedstaaten dies wollen. Die Stilllegungsverpflichtung ist damit bis zum Ende der Laufzeit der GAP vom Tisch.

Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren müssen nun Rat und EP zeigen, dass sie die Bedenken der Landwirte Ernst nehmen und das Prozedere nicht verhindern. Der Bundeslandwirtschaftsminister täte gut daran, das Verfahren auf Ratsseite in konstruktiver Weise zu begleiten und nicht wie bisher aktiv zu blockieren und - sofern einmal angenommen - die entsprechenden Maßnahmen in Deutschland auch umzusetzen. Ansonsten wären seine ganzen Versprechen in Deutschland reine Augenwischerei gewesen. Jetzt muss er Farbe bekennen, ansonsten sehe ich die nächsten Jahre schwarz für die deutsche Landwirtschaft."

Hintergrund:
Der Vorschlag der Kommission folgt Forderungen, welche die EVP seit Monaten in Richtung Europäischer Kommission angebracht hatte und auch mehrere große Mitgliedstaaten auf den Tagungen des Landwirtschaftsrates geäußert hatten. Um die GAP-Unterstützung zu erhalten, auf die sie Anspruch haben, müssen die Landwirte eine Reihe von Konditionalitäten einhalten, die der Umwelt und dem Klima zugutekommen. Diese grundlegenden Standards werden als GLÖZ bezeichnet, was "guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand" bedeutet. Diese Vorhaben will die Kommission nun lockern, weil sie die Landwirte in der praktischen Umsetzung vor enorme bürokratische und praktische Herausforderungen gestellt haben. Mit der heutigen Entscheidung bietet die Kommission den Mitgliedstaaten in der EU die Möglichkeit an, ihre Landwirtinnen und Landwirte von diesen Verpflichtungen zu befreien und trotzdem ihre GAP-Basisdirektzahlungen zu erhalten. Das ganze Vorschlagspaket muss noch in einem schnellen Gesetzgebungsverfahren bestätigt werden.

Für weitere Informationen:
Norbert Lins MdEP, Tel. +32 228 45819